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   OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11   

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https://dejure.org/2011,9419
OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 (https://dejure.org/2011,9419)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 (https://dejure.org/2011,9419)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 2 Ws 547/11 (https://dejure.org/2011,9419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 67c, 66 StGB; Art. 316e EGStGB

  • openjur.de

    1. In Fällen der Anordnung der Sicherungsverwahrung vor dem 1.1.2011, in denen die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung für die Zukunft ansteht und weder ein Fall des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot noch ein solcher nach Art. 316e EGStGB vorliegt (vgl. hierzu OLG ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Erledigterklärung einer vor dem 1.1.2011 angeordneten Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StGB § 67c; EGStGB Art. 316e
    Voraussetzungen für die Erledigterklärung der vor dem 1.1.2011 angeordneten Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1973 - 1 Ws 799/73
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    Das durch den Maßregelzweck bestimmte Bedürfnis nach größtmöglicher prognostischer Zuverlässigkeit der Entlassungsentscheidung hat Vorrang: Eine derart lange vor dem Ende des Strafvollzugs (bzw. vor dem nach § 57 StGB in Betracht kommenden Entlassungszeitpunkt) liegende Entscheidung ist grundsätzlich nicht möglich (OLG Düsseldorf NJW 1974, 198; OLG Hamm GA 1972, 373 OLG Köln JMBl NW 1977, 77; Fischer StGB 58. Aufl. § 67c Rdn. 4; LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 93).

    18 Etwaige Härten für den Verurteilten, die darin bestehen, dass in dem kürzeren Zeitraum hinreichende Maßnahmen zur Entlassungsvorbereitung nicht mehr möglich sind, sind im Hinblick auf den Sicherungszweck der Maßregel und der Regelung des § 67c Abs. 1 StGB hinzunehmen (OLG Düsseldorf NJW 1974, 198 (199); LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 93).

    20 Ein zu früh gestellter Prüfantrag ist unzulässig (OLG Düsseldorf NJW 1974, 198; KG NStZ 1990, 54 (55); MüKo-Veh StGB § 67c Rdn. 12).

  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 319/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Prüfung der Erforderlichkeit des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    Deshalb darf die Entscheidung nach § 67c StGB von dem Ende der Strafe nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45; Fischer StGB 58. Aufl. § 67c Rdn. 4; LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 90; MüKo-Veh StGB § 67c Rdn. 11).

    Derzeit lässt sich nicht sicherer als zum Urteilszeitpunkt beurteilen, ob eine Aussetzung der Maßregel der Sicherungsverwahrung oder gar ihre Erledigterklärung zu verantworten ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2003, 169).

  • OLG Stuttgart, 09.10.1987 - 4 Ws 297/87

    Unterbringung in Entziehungsanstalt; Freiheitsstrafe; Ende der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    Deshalb darf die Entscheidung nach § 67c StGB von dem Ende der Strafe nicht so weit entfernt sein, dass in der Zwischenzeit noch mit Ereignissen und neuen Erkenntnissen gerechnet werden muss, die die Prognose maßgeblich ändern (BVerfG NStZ-RR 2003, 169; OLG Stuttgart NStZ 1988, 45; Fischer StGB 58. Aufl. § 67c Rdn. 4; LK-Rissung-van Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67c Rdn. 90; MüKo-Veh StGB § 67c Rdn. 11).

    Eine gerichtliche Überprüfung hierzu kann erst sinnvoll erfolgen, wenn ihr Ergebnis durch den weiteren Vollzug nicht mehr in Frage gestellt werden kann, also erst vor dem alsbaldigen Ende der Strafverbüßung (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1988, 45).

  • BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    Gegenteiliges lässt sich nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (NJW 2011, 1983) ableiten.
  • OLG Nürnberg, 23.02.2012 - 2 Ws 320/11

    Maßregelvollstreckung aufgrund einer Nachfolgeentscheidung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    In Fällen der Anordnung der Sicherungsverwahrung vor dem 1.1.2011, in denen die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung für die Zukunft ansteht und weder ein Fall des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot noch ein solcher nach Art. 316e EGStGB vorliegt (vgl. hierzu OLG Nürnberg Beschluss vom 22.9.2011, Az. 2 Ws 320/11), kann die Sicherungsverwahrung nicht vorzeitig für erledigt erklärt werden.
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvR 303/97

    Feststellung der besonderen Schuldschwere in Altfällen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    Allerdings hat es gleichzeitig darauf hingewiesen, dass diese Erwägungen von Verfassungs wegen nicht geboten seien (BverfG NStZ 1997, 333).
  • OLG Hamburg, 17.02.1994 - 2 Ws 602/93
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg verbietet die Rechtssicherheit als Gewährleistung des Rechtsstaatsprinzips, einen Verurteilten über das Ausmaß des staatlichen Eingriffs in seine Freiheit im Ungewissen zu lassen, wenn und sobald nach der jeweiligen gesetzlichen Grundlage das zulässige Ausmaß des Eingriffes einer abschließenden Beurteilung zugänglich ist (OLG Hamburg StV 1994, 257).
  • KG, 15.09.1989 - 5 Ws 386/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2011 - 2 Ws 547/11
    20 Ein zu früh gestellter Prüfantrag ist unzulässig (OLG Düsseldorf NJW 1974, 198; KG NStZ 1990, 54 (55); MüKo-Veh StGB § 67c Rdn. 12).
  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei

    Als Anlasstat für den Bewährungswiderruf kommt auch ein unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) jedenfalls dann in Betracht, wenn sich der Handel auf Betäubungsmittel mit höchstem Suchtpotential bei gesteigerter konkreter Überdosierungsgefahr bezieht (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]).

    Wie das OLG Nürnberg (OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.12.2011 - 2 Ws 547/11 [bei juris = BeckRs 201129101 ff.]) ist auch der Senat der Auffassung, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a. = BVerfGE 128, 326 ff. = NJW 2011, 1931 ff. = StV 2011, 450 ff. = NStZ 2011, 297 ff.) keine konkreten Deliktsgruppen festlegt, die künftig keine geeigneten Anlasstaten mehr für die Sicherungsverwahrung sein können, weil das Bundesverfassungsgericht nur davon spricht, dass "in der Regel" der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nur unter der Voraussetzung gewahrt sein wird, dass eine Gefahr schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen herzuleiten ist.

  • OLG Frankfurt, 08.03.2012 - 3 Ws 101/12

    Voraussetzungen von Art. 316e III EStGB

    Der Senat schließt sich - jedenfalls für die vorliegende Fallkonstellation - der Auffassung des OLG Nürnberg im Beschluss vom 01.12.2011 (2 Ws 547/11 - juris) an: Im - hier gegebenen - Falle einer Nichtaussetzung vorweg zu vollstreckender Strafreste ist eine Entscheidung nach § 67c StGB - mit dem Prognosemaßstab des 67d II StGB (vgl. Senat, NStZ-RR 1999, 348 [OLG Frankfurt am Main 20.07.1999 - 3 Ws 662/99] ) - über die Aussetzung/Erledigung der Sicherungsverwahrung erst dann zu treffen, wenn sich die prognoserelevanten Umstände voraussichtlich nicht mehr ändern (vgl. auch BVerfG, NStZ-RR 2003, 169 [BVerfG 03.02.2003 - 2 BvR 319/02] ), also ihr Ergebnis durch den weiteren Vollzug der Strafe nicht mehr in Frage gestellt werden kann, was in der Regel erst kurz (ca. 6 Monate vgl. Senat aaO) vor dem alsbaldigen Ende der Straf vollstreckung der Fall sein wird.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2011 - III-2 Ws 547/11   

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https://dejure.org/2011,31794
OLG Köln, 31.08.2011 - III-2 Ws 547/11 (https://dejure.org/2011,31794)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2011 - III-2 Ws 547/11 (https://dejure.org/2011,31794)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2011 - III-2 Ws 547/11 (https://dejure.org/2011,31794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Anspruch des Nebenklägers auf Auszahlung einer vom Angeklagten geleisteten Kaution zur Durchsetzung einer titulierten Forderung

  • rechtsportal.de

    StPO § 124 Abs. 1
    Zu Gunsten der Staatskasse verfallene Sicherheitsleistung; Kein Durchgriff des Nebenklägers trotz titulierter Schmerzensgeldforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2011 - 2 Ws 547/11
    Der Nebenkläger kann lediglich - wie jeder andere Gläubiger, der über einen Vollstreckungstitel verfügt - die zukünftige Rückzahlungsforderung nach den Bestimmungen der §§ 828 ff ZPO pfänden und einziehen, dies jedoch nur, solange sie dem Angeklagten als Schuldner noch zusteht (vgl. dazu BGHZ 95, 109 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 d Randn. 12a).
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